Bausewein: Urteil des Verfassungsgerichtshofs bestätigt Gebietsreform

Veröffentlicht am 09.06.2017 in Allgemein
 

Der SPD-Landesvorsitzende Andreas Bausewein begrüßt das heutige Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum abstrakten Normenkotrollverfahren der CDU-Landtagsfraktion.

„Der Verfassungsgerichtshof hat das Vorschaltgesetz ausschließlich aus formalen Gründen für nichtig erklärt, da die Landtagsverwaltung den Abgeordneten nicht rechtzeitig vor dem Beschluss des Vorschaltgesetzes das einschlägige Anhörungsprotokoll zur Verfügung gestellt hat. Das Scheitern des Vorschaltgesetzes geht auf ein Versäumnis der Landtagsverwaltung, also nicht auf handwerkliche Fehler der Landesregierung zurück. Inhaltlich hat der Verfassungsgerichtshof das Leitbild zur kommunalen Gebietsreform in wesentlichen Punkten bestätigt. Die von der CDU vorgetragenen Gründe gegen die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform sind vollumfänglich entkräftet worden. Die Verwaltungs- und Funktionalreform muss aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs nicht vor der kommunalen Gebietsreform durchgeführt werden. Der Gesetzgeber ist außerdem befugt, Leitlinien für Mindesteinwohnerzahlen und die Stärkung zentralörtlicher Strukturen vorzugeben. Für die Kreisneugliederung bedarf es ausdrücklich keiner Freiwilligkeitsphase. Darüber hinaus darf der Gesetzgeber im begründeten Einzelfall bei den Mindesteinwohnerzahlen von den allgemeinen Leitlinien abweichen, unterstreicht Bausewein.
 
Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs schafft Rechtsklarheit und bestärkt das Vorhaben der Landesregierung, eine umfassende Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform durchzuführen. Es gilt jetzt, die schriftliche Urteilsbegründung genau auszuwerten und die dort enthaltenen Hinweise in den weiteren Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. An dem Vorhaben und der Notwendigkeit der Reform ändert das heutige Urteil nichts. Ganz im Gegenteil – der Kurs der rot-rot-grünen Koalition wurde nachdrücklich bestätigt. Daher gilt es an dem zentralen Projekt für die Zukunftsfähigkeit unseres Freistaats festzuhalten, zeigt sich Bausewein überzeugt. 

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