Klostermann begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Zanker

Veröffentlicht am 11.02.2016 in Allgemein
 

Der Landesgeschäftsführer der SPD Thüringen Michael Klostermann begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Beschwerde des FDP-Politikers Steffen Dreiling gegen die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes im Fall Zanker abzuweisen.

„Es ist erfreulich, dass das höchste deutsche Verwaltungsgericht die Entscheidung des OVG Weimar durch die Abweisung der Beschwerde des FDP-Politikers Dreiling bestätigt und nunmehr Klarheit in Bezug auf die Zulässigkeit der Wahl von Landrat Harald Zanker besteht. Politische Auseinandersetzungen sollten nicht vor Gericht ausgetragen werden. Dies belastet unsere politische Kultur, die ohnehin zunehmend Schaden nimmt, noch zusätzlich. Insofern sollte Herr Dreiling endlich Vernunft walten lassen und die Wahl von Landrat Zanker anerkennen. Die Bürgerinnen und Bürger, die Zanker mehrheitlich das Vertrauen ausgesprochen haben, können diesen kleinkarierten Rachefeldzug durch sämtliche juristischen Instanzen eh und je nicht mehr nachvollziehen. Herr Dreiling sollte sich stattdessen mit politischer Sacharbeit beschäftigen. Damit wäre er angesichts der aktuellen Herausforderungen gerade in der Flüchtlingskrise ausreichend ausgelastet“, mahnt Klostermann.

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