Klostermann weist dreiste Unterstellungen von Landrat Münchberg im Fall Schweinsburg zurück

Veröffentlicht am 07.07.2016 in Allgemein
 

SPD-Landesgeschäftsführer Michael Klostermann reagiert mit Verwunderung auf die gestrigen Unterstellungen des Landrates Helmut Münchberg, wonach die Untersuchungen der Ermittlungsbehörden im Landratsamt Greiz sowie im Privathaus von Landrätin Schweinsburg in einem direkten Zusammenhang mit deren kritischer Grundhaltung gegenüber der Landesregierung stünden.

„Eine solche Unterstellung ist an Unverfrorenheit insbesondere gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht zu überbieten. Sie erweckt den Eindruck, als befinden wir uns in einer Bananenrepublik statt einem demokratischen Rechtsstaat mit klarer Gewaltenteilung. Die Unabhängigkeit der Justiz gehört genauso zu den Grundfesten unserer demokratischen Rechtsordnung wie die Unschuldsvermutung in einem solchen Ermittlungsverfahren.“, betont Klostermann.

Er verweist in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Regelungen der Strafprozessordnung, wonach im Sinne des Legalitätsprinzips die ermittelnde Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden auf Grundlage der Paragraphen 160 bzw. 163 StPO ausdrücklich verpflichtet sind, bei konkreten Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten ohne Ansehen der Person eine Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und sowohl belastende als auch entlastende Momente zu ermitteln und miteinander abzuwägen.

„Sofern Landrat Münchberg noch einen Restfunken an Anstand besitzt, sollte er sich zumindest gegenüber den Ermittlungsbehörden für seine verbale Entgleisung und dreiste Unterstellung entschuldigen.“, fordert der SPD-Landesgeschäftsführer.

„Sollten sich die konkreten Verdachtsmomente gegenüber Frau Schweinsburg jedoch erhärten, ist sie gut beraten, zumindest vorläufig das Amt der Präsidentin des Thüringischen Landkreistages ruhen zu lassen, um einer Beschädigung des Präsidentenamtes und des kommunalen Spitzenverbandes insgesamt vorzubeugen.“, legt Klostermann nahe.  

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