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Bundesratsinitiative: Mindestlohn ist wirksames Instrument gegen Abwanderung und Fachkräftemangel

Veröffentlicht am 12.01.2012 in Arbeit
 

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der SPD-Landesvorsitzende Christoph Matschie, Wirtschaftsminister Matthias Machnig und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Birgit Pelke einen Gesetzentwurf des Thüringer Wirtschaftsministeriums zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes auf Bundesebene vorgestellt.

Sie forderten in diesem Zusammenhang die Landesregierung dazu auf, basierend auf diesem Gesetzentwurf, im Bundesrat eine Thüringer Initiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg zu bringen. „Gerade in Thüringen haben wir allen Grund, uns für Mindestlöhne stark zu machen“, sagte Matschie. Der Thüringer Gesetzentwurf sehe eine Lohnuntergrenze von 8, 33 Euro vor. Matschie verwies vor diesem Hintergrund darauf, dass heutzutage noch etwa ein Drittel der Thüringer Arbeitnehmer weniger verdienen würden. Diese Schieflage lasse sich nicht durch Sonntagsreden, sondern nur durch eine gesetzliche Lohnuntergrenze beseitigen. „Arbeit muss existenzsichernd sein – das ist für die SPD eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“, so der SPD-Landeschef weiter. Thüringens Wirtschaftsminister Machnig fügt hinzu: „Wir legen dabei wert auf die Feststellung, dass die Tarifautonomie in Deutschland dadurch nicht beschnitten wird, sondern allenfalls nach unten begrenzt wird. Lohnfindung bleibt aber auch künftig alleinige Aufgabe der Tarifparteien.“ An den Koalitionspartner CDU appellierte er deshalb, sich einer gemeinsamen Initiative im Bundesrat anzuschließen: „Thüringen sollte hier auch auf Bundesebene stärker die Initiative ergreifen und eindeutig Position beziehen. Gerade eine Große Koalition kann und muss die Chance nutzen, den Stillstand beim Thema Mindestlohn durch eine eigene Initiative zu durchbrechen.“ Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Birgit Pelke, hob hervor, dass es in dieser Frage offenbar auch beim Koalitionspartner CDU Bewegung gebe: „Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat sich auf ihrer Klausur in Volkenroda für eine verbindliche Lohnuntergrenze ausgesprochen. Auch wenn der CDU-Vorschlag hinter unseren Vorstellungen zurück bleibt, liegen unsere Positionen meiner Ansicht nach nicht so weit auseinander, dass sich die Koalitionspartner hier nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen könnten.“ Mindestlöhne seien nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch ein ökonomisch und fiskalisch sinnvolles Instrument, betonten die drei SPD-Politiker. Laut der Prognos-Studie „Fiskalische Effekte eines gesetzlichen Mindestlohns“ trägt eine Lohnuntergrenze erheblich zur Eindämmung des Niedriglohnsektors in Deutschland bei und kommt dabei vor allem Frauen und jüngeren und älteren Arbeitnehmern zugute – „allesamt Personengruppen, die in Thüringen im Vergleich unterdurchschnittlich verdienen, die wir aber im Land halten müssen, wenn wir unseren Fachkräftebedarf auch in Zukunft decken wollen“, so Matschie, Machnig und Pelke übereinstimmend. Außerdem komme hinzu, dass ein Mindestlohn zu Mehreinnahmen bei Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen führe und somit den Staat bei den sog. Hartz-IV-„Aufstockern“ entlaste. Während die Erwerbseinkommen der privaten Haushalte anstiege, würden so staatliche Transferzahlungen gesenkt und zusätzliche Einkommensteuern generiert. Hintergrund: wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes:
  • Der Gesetzentwurf sieht 8,33 € Mindestlohn für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer als bundesweit einheitliche Lohnuntergrenze vor.
  • Diese Lohngrenze lehnt sich an Thüringer Richtlinie für ESF-Lohnkostenzuschüsse sowie einen der wenigen bundesweit einheitlichen Tarife an – den in der Abfallwirtschaft.
  • Andere arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze sind nur zulässig, wenn sie ein höheres Arbeitsentgelt als den Mindestlohn vorsehen.
  • Festlegung des Mindestlohns durch eine „Mindestlohnkommission“ aus jeweils vier Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertretern; Vorsitzender wird durch Bundesarbeitsministerium bestimmt.

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