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Mietpreisbremse – Der Freistaat muss jetzt handeln!

Veröffentlicht am 29.04.2015 in Wohnen & Leben
 

Zwei Monate vor dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse fordert  SPD-Landtagsabgeordneter Frank Warnecke die Thüringer Landesregierung auf, die entsprechende Verordnung nun schnellstmöglich umzusetzen und die Gebiete mit „angespanntem“ Wohnungsmarkt auszuweisen.

„Die Mietpreisbremse gilt nicht automatisch und erst recht nicht flächendeckend. Wenn wir verhindern wollen, dass die Vermieter in der regelungsfreien Zeit die Mieten noch mal ordentlich erhöhen, dann muss jetzt gehandelt und dem ein Riegel vorgeschoben werden. Es kann doch nicht sein, dass Mieter, die eine neue Wohnung beziehen mit bis zu 50 Prozent Aufschlag konfrontiert werden“, betont der SPD-Abgeordnete.

Noch im März hatte die Thüringer Bauministerin erklärt, mit der Ausweisung der Gebiete, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, bis November 2015 warten zu wollen. Das sei für Warnecke zu spät – insbesondere mit Blick auf die vielen Thüringer Universitätsstandorte, an denen bereits im Spätsommer, kurz vor Semesterbeginn, mit einer erhöhten studentischen Nachfrage nach Wohnraum zu rechnen sei.

„Wir müssen in Thüringen nun kurzfristig die Situation analysieren und zu einer Entscheidung kommen, auf welchen angespannten Wohnungsmärkten in unserem Land die Mietpreisbremse das richtige Instrument wäre. Da sehe ich an erster Stelle Jena, Erfurt, aber auch Ilmenau und Weimar. Denn hier handelt es sich um begehrte Wohn-, Arbeits- und Universitätsstandorte mit konstant hoher und zum Teil steigender Wohnungsnachfrage. Mit einer schnellen Regelung können wir eine Trennung der Menschen in ‚Stadtviertel nach Einkommen‘ vermeiden. Auch müssen wir den Wohnungsmarkt so regulieren, dass unsere Hochschulstandorte für Studierende attraktiv bleiben. Deshalb darf die Landesregierung jetzt nicht länger warten, sondern muss handeln“, so Frank Warnecke.

Mit dem gestrigen Eintrag ins Bundesgesetzblatt ist es amtlich: ab Juni tritt das Gesetz zur Einführung einer Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerleistungen in Kraft. Da die Mietpreisbreme nicht allein mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirkt, müssen nun die Bundesländer per Rechtsverordnung die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen. Die Ermächtigung hierzu gilt bereits ab heute, damit die Länder dafür ausreichend Zeit haben.

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