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Weg frei für Gesetz gegen Lohndrückerei

Veröffentlicht am 12.05.2016 in Arbeit & Wirtschaft
 

Nach dem Kompromiss des Koalitionsausschusses kann mit dem Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen endlich der nächste Punkt aus dem Koalitionsvertrag angegangen werden.

Carsten Schneider erklärt anlässlich der gestrigen Einigung im Koalitionsausschuss über eine Reform zum besseren Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: „Nach monatelangem Gezeter hat die CDU/CSU endlich ihre Blockadehaltung aufgegeben und den Weg frei gemacht für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Der CSU ist es nicht gelungen den Kompromiss und eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte zu verhindern!“

In Zukunft wird es klare Regeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen.

Carsten Schneider ergänzt dazu: „Aus gewerkschaftlicher Perspektive ist sehr wichtig: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher ist klar verabredet.“

Eine Dauerentleihung von Zeitarbeitnehmern soll künftig nicht mehr möglich sein. Leiharbeitnehmer werden maximal 18 Monate ungeregelt in einem Betrieb eingesetzt werden können. Nach neun Monaten sollen sie den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen. Zeitarbeitnehmer sollen generell nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Carsten Schneider dazu: „Damit können Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden.“

Schärfere Regeln bei Leiharbeit und Werkverträgen gehören neben dem gesetzlichen Mindestlohn zu den arbeitsmarktpolitischen Anliegen der SPD in dieser Wahlperiode. Carsten Schneider abschließend: „Der weitreichende Kompromiss ist ein Erfolg der SPD. Wir stehen an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen.“

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