Finanzministerin Heike Taubert: Erbschaftsteuer rasch neu gestalten

Veröffentlicht am 17.12.2014 in Steuern & Finanzen
 

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer die erwartete Klarstellung. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden, dass das Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig ist. 

Aufgrund der weitgehenden oder gar vollständigen Verschonung des Erwerbs von Unternehmensvermögen ist die Steuerbemessungsgrundlage gleichheitswidrig ausgestaltet. Die umfangreiche Begünstigung von Unternehmen ist nicht ausreichend durch Gemeinwohlgründe gerechtfertigt und stellt damit eine verfassungswidrige Überprivilegierung dar. Auslöser des Verfahrens war ein Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2012.

„Die notwendige Klarstellung durch die Entscheidung ist zu begrüßen. Öffentlichkeit und Steuergesetzgeber wissen jetzt, welchen verfassungsrechtlichen Rahmen sie u.a. bei der Ausgestaltung des Verschonungsinstrumentariums für Unternehmensvermögen zu beachten haben“, sagte Finanzministerin Heike Taubert in Erfurt. Sie erinnerte daran, dass die nunmehr verfassungsrechtlich verworfenen Verschonungsregeln für das Unternehmensvermögen erst auf Druck der Union in das Erbschaftsteuergesetz aufgenommen und durch die schwarz-gelbe Bundesregierung zwischenzeitlich noch einmal deutlich ausgeweitet worden waren. Die gravierendsten Missbräuche  im Zusammenhang mit  dieser Überprivilegierung waren aufgrund der Initiative der SPD-geführten Länder im Bundesrat bereits am Ende der vergangenen Legislaturperiode rückgängig gemacht worden.

Man werde die Entscheidung intensiv prüfen und zur Basis der anstehenden Gesetzesarbeit machen. Das Ziel müsse laut Finanzministerin nunmehr darin bestehen, die im Grundsatz notwendige Begünstigung des Unternehmensvermögens verfassungsgemäß auszugestalten. Es sei darüber hinaus zu erwägen, die Begünstigungen – wie vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss angedeutet – stärker an den dauerhaften Erhalt von Arbeitsplätzen zu binden.

Heike Taubert: „Unser Ziel war es immer, den Generationswechsel in den Unternehmen zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu schützen. Kein Betrieb darf durch die Erbschaftsteuer in die Insolvenz gezwungen werden. Zugleich müssen wir aber sicherstellen, dass diese Regelungen nicht missbräuchlich angewendet werden können. Denn das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer muss für die Länder erhalten bleiben, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Es ist gut, dass sich die Große Koalition in Berlin im Koalitionsvertrag bereits zum Fortbestand einer Erbschaftsteuer bekannt hat, die den Ländern notwendige Einnahmen zur Verfügung stellt und gleichzeitig den Generationswechsel in den Unternehmen ermöglicht sowie dort, wo es notwendig ist, Arbeitsplätze schützt.“

Die Thüringer Finanzministerin kündigte an, dass die Länder unmittelbar nach dem Jahreswechsel auf den Bund zugehen würden. „Die Beratungen über eine Neugestaltung müssen nun so bald wie möglich beginnen. Wir werden uns für eine gerechte, verfassungsfeste, den Bestand der Unternehmen nicht gefährdende und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschaft- und Schenkungsteuer einsetzen, die das Aufkommen für die Länder sichert. Deutschland braucht eine Erbschaftsteuer, die auf rechtlich festen Füßen steht. Die Erbschaftsteuer ist ein wichtiges Instrument, um der zunehmend ungleichen Verteilung der Vermögen in Deutschland entgegenzuwirken und damit für ein wenig mehr Gerechtigkeit in unserem Land zu sorgen.“

Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Mitte 2016 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Bis dahin dürfen die geltenden Regelungen weiter angewendet werden.

Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. In Thüringen wird das Aufkommen in 2014 ca. 11,7 Mio. Euro betragen. Bundesweit wird für das Jahr 2014 mit einem Aufkommen von 5,39 Mrd. Euro gerechnet.

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