Finanzministerin Taubert stellt vorläufigen Jahresabschluss 2014 vor

Veröffentlicht am 20.01.2015 in Steuern & Finanzen
 

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), hat in Erfurt  im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz den vorläufigen Jahresabschluss 2014 vorgestellt.

„Der Freistaat konnte im vergangenen Haushaltsjahr ein Plus von 177 Millionen Euro erzielen. Dieses Ergebnis ist auf Mehreinnahmen in Höhe von 303,7 Millionen Euro und Mehrausgaben gegenüber dem Haushaltssoll in Höhe von 126,7 Millionen Euro zurückzuführen“, sagte die Ministerin.

Mehreinnahmen wurden insbesondere bei den Steuern, den Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und den Allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen verzeichnet. Diese liegen um rund 183 Millionen Euro höher als die veranschlagten Einnahmen. Auf der Ausgabenseite sind Mehrausgaben insbesondere durch das kommunale Haushaltssicherungsprogrammgesetz und Leistungen an Asylbewerber zu verzeichnen, Minderausgaben ergaben sich beispielsweise bei den Zinsen.

Über die Verwendung des Ergebnisses informierte Finanzministerin Taubert, dass sie eine Rücklage bilden wird, die sich aus dem Mehrergebnis aus dem Jahr 2014 in Höhe von derzeit 177 Millionen Euro sowie weiteren 151 Millionen Euro zusammensetzt.

Damit macht sie deutlich, dass sie die bestehenden Rücklagen  in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro teilweise zur außerplanmäßigen Schuldentilgung einsetzen wird. „Wir werden Kredite in Höhe 49 Millionen Euro ablösen und damit zur weiteren Zinsersparnis für den Freistaat Thüringen beitragen“, so Taubert.

„Mit Blick auf die Weltwirtschaft und die anhaltenden Krisen gerade auch in Osteuropa halte ich eine finanzielle Absicherung für den Landeshaushalt  für geboten. Mit dieser Rücklage haben wir die notwendige Flexibilität auf schwierige Situationen zu reagieren und sorgen für eine vorausschauende und berechenbare Haushaltspolitik.“

Sie unterstreicht, dass es der Verantwortung der Finanzministerin unterliegt, mit den Überschüssen im Interesse des Landes zu verfahren. Sie kann im Rahmen des Thüringer Haushaltsgesetzes die Überschüsse für die Schuldentilgung verwenden oder Rücklagen bilden.

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