Die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende und Sozialministerin Heike Taubert, der Thüringer Justizminister Holger Poppenhäger und Peter Metz, Sprecher der Landtagsfraktion für Strategien gegen Rechtsextremismus haben das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden begrüßt, wonach die vom Bund geforderte "Extremismusklausel" rechtswidrig ist.
Sozialministerin Heike Taubert sagte: „Ich habe die Bundesjugendministerin mehrfach aufgefordert, auf die Extremismusklausel zu verzichten, da diese überflüssig ist. Sie sät Misstrauen und behindert den Ausbau von Präventionsangeboten. Gerade die neuen Erkenntnisse, die wir über Rechtsextreme und ihre Gewaltbereitschaft haben, verlangen mehr Engagement gegen Rechts und keine Gesinnungsschnüffelei. Deshalb bin ich froh über das Urteil und hoffe, dass der Bund schnell Konsequenzen zieht.“
„Die Extremismusklausel ist mit der heutigen Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts hoffentlich Geschichte. Das ist ein guter Tag für die Bürgerinitiativen, die gegen Rechtsextremismus kämpfen. Ihr Engagement wurde mit der heutigen Entscheidung gestärkt. Das Verwaltungsgericht Dresden hat die verfassungsrechtlichen Bedenken unseres Hauses bestätigt“, sagte Justizminister Holger Poppenhäger.
„Heute ist ein guter Tag für alle, die sich im Kampf gegen Rechts in diesem Land engagieren“, so Peter Metz, der Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Landtagsfraktion in Thüringen.
Der Bund verlangt von allen Verbänden, Initiativen und Trägern von Projekten gegen Rechtsextremismus die Unterzeichnung einer so genannten Demokratieerklärung, wenn sie für ihre Arbeit Bundesmittel in Anspruch nehmen wollen. Darin wird ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Zielen des Grundgesetzes abgefordert sowie darüber hinaus eine Art Gesinnungsprüfung aller Partnerorganisationen und Referenten.
Die sächsischen Verwaltungsrichter gaben heute einer Klage des Alternativen Kultur- und Bildungszentrums Sächsische Schweiz e.V. statt. Der Verein hatte sich geweigert, die sogenannte Demokratieerklärung als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern des Bundes zu unterzeichnen.