Wegweisende Entscheidungen getroffen

Veröffentlicht am 26.09.2015 in Freiheit & Sicherheit
 

Thüringens Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger, begrüßt den am 24. September von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und –chefs der Länder gefassten Beschluss zur Asylpolitik.

„Dies ist eine wichtige Entscheidung, die wir in Gänze akzeptieren sollten,“ betonte der Minister. „Ich halte den Beschluss der Bundeskanzlerin und der  Regierungscheffinnen und –chefs in der Summe für einen ausgewogenen Kompromiss. Dies gilt sowohl für die Beschlüsse zur Unterstützung und Integration der schutzbedürftigen Flüchtlinge einerseits als auch zur Anpassung auch von restriktiveren Regelungen im Leistungs- und Verfahrensrecht für Asylbewerber,“ erklärte der Minister.

Mit dem Beschluss vom 24. September signalisieren der Bund und die Länder Einigkeit darüber, dass es nachhaltiger Maßnahmen bedarf, um den derzeitigen Flüchtlingsandrang zu bewältigen. Dazu gehören die Beschleunigung von Asylverfahren und die Vermeidung von Fehlanreizen für unberechtigte Asylanträge. Zudem verpflichten sich Bund und Länder Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Asylbewerber und Flüchtlinge erst nach förmlicher Antragstellung auf die Kommunen zu verteilen.

Im Oktober 2015 soll ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, wonach Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsländer gelten. Gleichzeitig sollen Angehörige aus dem Westbalkan die Möglichkeit der legalen Migration zur Arbeitsaufnahme in Deutschland erhalten, z.B. durch den Nachwies eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrages mit tarifvertraglichen Bedingungen.

Wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist die Priorisierung und Beschleunigung der Asylverfahren. Asylverfahren sollen auf durchschnittlich drei Monate verkürzt und Asylbewerber verpflichtet werden können, bis zu sechs Monaten, solche aus sicheren Herkunftsländern bis zum Abschluss des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben. Bund und Länder verpflichten sich in Zusammenarbeit mit den Kommunen zur konsequenten Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten und werden bei der Rückführung umfassend durch die Bundespolizei unterstützt. Besonders begrüßt Poppenhäger die Strafverschärfung gegenüber Schleusern.

Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements werden bis zu 10.000 zusätzliche Stellen für den Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Zusätzlich unterstütz der Bund Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen.

Es fand übereinstimmende Resonanz, dass neben den aktuellen Maßnahmen weitere Handlungsfelder zur effektiveren Durchführung der Asylverfahren einschließlich der sich daran anschließenden Aufenthaltsbeendigungen bei abgelehnten Asylbewerbern identifiziert werden müssen, um anerkannte Flüchtlinge besser zu integrieren. „Jedem ist klar, dass mit diesem Beschluss die grundsätzliche Position des Bundes und der Länder zur Flüchtlingslage aufgezeigt wurde und es nun darum geht, diesen Weg gemeinsam mit dem Bund und den Ländern zu gehen,“ betonte der Innenminister.

Die Landesregierung hat ihre Haltung zur Umsetzung der Beschlüsse des Asylgipfels noch nicht festgelegt – jedenfalls lehnt sie diese nicht „strikt“ ab. Die SPD-Minister Thüringens werden sich daher für die Zustimmung der Landesregierung im Bundesrat einsetzen. „Thüringen darf sich aus dem gefundenen Kompromiss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten nicht einseitig verabschieden,“ erklärten die Minister.

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