Matschie: Bessere Karrierechancen für Nachwuchswissenschaftler in Thüringen

Veröffentlicht am 16.01.2013 in Bildung & Kultur
 

In Thüringen sollen sich die Karrierechancen des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessern. SPD-Landeschef und Wissenschaftsminister Christoph Matschie kündigt dazu einen Gesetzentwurf an.

„Wir wollen exzellenten Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig spannende und verlässliche berufliche Perspektiven eröffnen und sie damit als Hochschullehrer und Wissenschaftler dauerhaft an Thüringen binden. Ich erhoffe mir davon einen qualitativen Impuls für Lehre und Forschung. Das ist ein weiterer Schritt, Thüringen als Wissenschafts- und Studienstandort noch attraktiver zu machen“, begründet Matschie das Gesetzesvorhaben, das er 2013 in das parlamentarische Verfahren einbringen will.

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Karl Beucke, begrüßt Matschies Initiative: „Es ist wichtig, für talentierte und vielversprechende Nachwuchswissenschaftler verlässliche Perspektiven zu schaffen. Der Kampf um die besten Köpfe wird immer härter und Thüringen muss sich diesem Wettbewerb stellen. Die sorgfältige Auswahl der Nachwuchswissenschaftler und deren ernsthafte Evaluation erhalten damit eine neue Bedeutung.“

Nach Matschies Worten sei der Karriereweg junger Wissenschaftler im deutschen Wissenschaftssystem bisher von zu vielen Unsicherheiten geprägt. Er nennt als Beispiel befristete Arbeitsverträge, die oft dazu führten, dass sich Nachwuchswissenschaftler „auf dem Absprung“ befinden. „Auch machen wir die Erfahrung, dass der wissenschaftliche Nachwuchs zu spät in der Professur ankommt. Da wollen wir in Thüringen neue Wege gehen und attraktiver werden.“

Matschie kündigt an, dass Juniorprofessoren künftig der direkte Aufstieg in höherwertige Professuren ermöglicht werden soll, verbunden mit einer unbefristeten Beschäftigung. Dazu soll es in den jeweils 6 Jahre laufenden Juniorprofessuren eine Zwischenevaluation geben. Diese ermögliche bei Eignung die Ernennung zum ordentlichen Professor in der Besoldungsstufe W2. Die Ausschreibung und das Berufungsverfahren entfallen bei einer solchen Aufstiegsevaluation. Daneben können sich sowohl Junior- als auch W2-Professoren jederzeit auf die Ausschreibungen in den traditionellen Berufungsverfahren bewerben, erläutert Matschie. Es obliege der Hochschule, zu entscheiden, ob sie eine Professur zur externen Besetzung ausschreibt oder eigenen Nachwuchswissenschaftlern eine Karrierechance ermöglichen möchte. „Wir flexibilisieren die Berufungsverfahren damit erheblich“, so Christoph Matschie.

„Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir jedoch nicht erst beim Professor an. Jede wissenschaftliche Laufbahn beginnt mit dem Studium. Hier wollen wir den Zugang verbreitern“, so Matschie. So soll das Probestudium wieder eingeführt werden. „Jeder, der sich weiter qualifizieren will, soll unabhängig von seinem Abschluss ein Studium aufnehmen können. Diesen Willen zur Bildung wollen wir nicht durch formale Hürden ausbremsen. Und wer sich in der Probephase bewährt, soll das Studium absolvieren dürfen“, so Matschie.

Außerdem will er die Zugangshürden für Masterstudiengänge senken. „Hier planen wir, dass auch ohne einen vorherigen Bachelorabschluss der Zugang zu einem Weiterbildungsmaster möglich wird.“ Dieses Angebot solle sich vor allem an Menschen mit einer hohen Berufsqualifikation richten, die diese durch eine akademische Weiterbildung ausbauen wollen.

„Zwar werden wir auf absehbare Zeit nicht unbedingt Nobelpreisträger aus anderen Ländern abwerben können, da sind wir realistisch. Dagegen scheint es mir sehr wohl möglich, einen zukünftigen Nobelpreisträger hier in Thüringen von der Pike auf gefördert und ihn hier gehalten zu haben. Und dazu wird unser Gesetzesvorschlag einen Beitrag leisten“, so Matschie.

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