Matschie: „Ost und West dürfen bei Mindestlöhnen nicht auseinander fallen“

Veröffentlicht am 15.11.2011 in Arbeit
 

Als „Formelkompromiss, der an der sozialen Wirklichkeit vorbeigeht“ bezeichnet Thüringens SPD-Landesvorsitzender Christoph Matschie den Beschluss des Leipziger CDU-Parteitages zu Lohnuntergrenzen in Deutschland. „Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können. Um das sicherzustellen brauchen wir einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, den auch die meisten unserer westeuropäischen Nachbarländer bereits haben.“

Stattdessen sehe das CDU-Konzept Lohnuntergrenzen lediglich in Branchen vor, in denen bislang kein tariflich festgelegter Lohn existiert. Problematisch sei außerdem die Möglichkeit der „weiteren Differenzierung“, die der CDU-Vorschlag ausdrücklich offenlasse. Matschie: „Ost und West dürfen beim Mindestlohn nicht auseinander fallen. Genau das ist aber die Gefahr beim CDU-Konzept.“

Matschie nennt aktuelle Tarifbeispiele mit Stundenlöhnen im Niedriglohnbereich aus Ostdeutschland, die beim CDU-Lohnuntergrenzenmodell durch das Raster fallen und fortgeschrieben würden: Hotel- und Gaststättengewerbe Brandenburg 6,32 Euro, Floristik Sachsen-Anhalt 4,35 Euro, Friseurhandwerk Thüringen 3,18 Euro. „Das sind Hungerlöhne, die belegen: Wir dürfen einen Mindestlohn nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Das Resultat ist, dass zu viele Arbeitnehmer in solchen prekären Beschäftigungsverhältnissen bleiben.“ Es dürfe nicht zum tariflich legitimierten Massenphänomen werden, dass Menschen, die in Arbeit seien, zusätzlich staatliche Aufstockung beantragen müssen, weil sie von ihrem Lohn nicht leben können. „Deshalb brauchen wir einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro“, ist Matschie überzeugt.

Der SPD-Landesvorsitzende hofft, dass der Parteitagsbeschluss „nicht das letzte Wort der CDU“ in Sachen Mindestlohn war. Dies umso mehr, als sich die CDU in Thüringen im Unterschied zur Bundespartei schon zu weitergehenden Lösungen bereit erklärt hat. So sollen Lohnkostenzuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds in Thüringen nach dem gemeinsamen Willen der Landesregierung künftig an eine Lohnuntergrenze von 8,33 Euro gebunden werden. „Wer A sagt, der sollte jetzt auch B sagen und einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene unterstützen“, so Matschie.

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